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Behördenselbstschutz im Kalten Krieg

Der Neuaufbau des Luftschutzes in der Ära des Kalten Krieges, erfolgte auf Grund des Luftschutzgesetzes von 1957. Dies hatte weitreichende Auswirkungen auf die Notfallvorsorge in den westdeutschen Behörden. In den Dienststellen mussten die Behördenleiter den erweiterten Selbstschutz aufbauen. Der erweiterte Selbstschutz hatte die Aufgabe, Leben und Gesundheit der Beschäftigten, aber auch Gebäude, Geräte und Kulturgut gegen Gefahren durch Luftangriffe zu schützen und auftretende Notstände zu beseitigen. Dazu wurden in den Dienststellen Brandschutz-, Bergungs- und Sanitätstrupps gebildet. Die Angehörigen dieser Einsatztrupps wurden mit den notwendigen Ausstattung versehen und daran ausgebildet  Der erste Erlass des Innenministeriums von Baden Württemberg vom Februar 1963 über den Behördenselbstschutz sah vor, dass in den 10 größten Städte im Land, Dienststellen mit mindestens zehn Bediensteten, einen Trupp aufzustellen hatten. Zum 1. Januar 1967 wurde der Behördenselbstschutz in allen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern eingeführt. 
In Stuttgart traf dies dies bei (Stand 1974) 53 Dienststellen zu. Ende Oktober 1965 konnten die ersten 120 freiwilligen Helfer durch den Ersten Bürgermeister Dr. Hahn und dem Polizeipräsidenten Rau verpflichtet und der Öffentlichkeit präsentiert werden. Auf Anordnung der Landesregierung wurde der Behördenselbstschutz 1982 wesentlich erweitert. Er sollte ab diesem Zeitpunkt auch im Frieden bei Unglücksfällen, Bränden und Katastrophen Hilfe leisten. Alle Bediensteten waren verpflichtet, bei körperlicher Eignung, in Notfällen im Behördenselbstschutz mitzuwirken. Daher sollte jeder Bedienstete zumindest einen Selbstschutz-Grundlehrgang absolvieren.
1974 gab es in den städtischen Gebäuden 1085 ausgebildete Helfer. 53 Ämter wurden mit Gerät für den Selbstschutz ausgestattet. Dazu gehörte ein mobiler Rettungskarren.

Nach dem Ende des Ost/West Konfliktes, wurde die Organisation des Zivilschutzes grundlegend verändert und den neuen politischen und militärischen Gegebenheiten angepasst. Die Konsequenz dieser Entwicklung war die vollständige Auflösung des Behördenselbstschutzes durch die Landesregierung in Baden Württemberg im Februar 1994.
Die Ausbildung in Kursen wurde in Stuttgart im sogenannten Rampenbauwerk (unter der König-Karls-Brücke) durchgeführt. Dort waren jahrelang auch Material für den Selbstschutz eingelagert. Ein weiteres Lager befand sich im ehemaligen Gebäude des Entgiftungsparkes am Westbahnhof.





Veröffentlichung im Amtsblatt am 4.11.1965, Rekrutierung der ersten Helfer