Kontakt  |  Impressum  |     Suchen
Schutzumfang von Bauwerken

Ein Schutzbau soll vor verschiedensten Einwirkungen Sicherheit bieten. Wobei nicht jeder Schutzbau zwingend vor allen Einwirkungen schützen muss. Ausschlaggebend für den Schutzumfang sind die Bauart und die Größe des Schutzraumes.

Trümmerlast

Das Bauwerk muss so konstruiert sein, dass es für den Fall, dass die Trümmer der umliegenden Gebäude welche bei Einsturz auf den Schutzbau fallen können, am Schutzbau keinen Schaden anrichten.

Brandlast

 


Sollte es im Außenbereich des Schutzbaus brennen, muss der Schutzbau der erhöhten Außentemperatur stand halten. Für die Berechnung der Brandlast wird dabei davon einer Außentemperatur von 400 °C für die Dauer von 6 Stunden ausgegangen. Nach 72 Stunden wird angenommen, dass keine erhöhte Außentemperatur mehr vorhanden ist.

Ein Brand innerhalb des Schutzbaus wird nicht berücksichtigt. Man geht davon aus, dass bei Belegung der Brand durch die Schutzsuchenden gelöscht werden kann.


Schutz vor Radioaktivität


Bei radioaktiver Einwirkung wird die Strahlung im Schutzraum durch bauliche Maßnahmen auf 1% der Außenstrahlung reduziert.

Dafür ist bei Schutzbauten ohne Erdberührung eine Außenwand von 40 cm Beton, mit Erdberührung eine Außenwand von 30 cm Beton erforderlich.


Schutz vor kontaminierter Außenluft




Sofern die Außenluft durch chemische oder biologische Stoffe so belastet ist, dass eine Gefahr für die Schutzsuchenden besteht, wird die Außenluft über Raumfilter gereinigt.