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Ein mit Erde und Bauschutt verfüllter Stollen in Bad Cannstatt. Bei der Verfüllung dürfte der Abraum bis kurz unterhalb der Decke gereicht haben. Im Lauf der Jahre hat sich die Verfüllung gesetzt. Deshalb sind auf diese Art von verfüllten Stollen auch nicht sicher.
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Pionierstollen in Stuttgart

Bei Pionierstollen handelt es sich um Stollen, die während des Zweiten Weltkriegs vor allem von Frauen gegraben wurden. Der Bau dieser Stollen wurde im Mai 1943 vom Botnanger Ortsgruppenleiter angeregt, da es in den Vororten häufig keine Bunkeranlagen gab. Die Stadtverwaltung stand diesen Bauwerken sehr skeptisch gegenüber. Die Gauleitung schaltete daraufhin den Landesplaner Bohnert ein, der dies befürwortete. Er errechnete einen Holzbedarf zur Sicherung der Stollen von 100.000 Festmetern. Nach heftigen Auseinandersetzungen beauftragte schließlich Gauleiter Murr Bohnert mit der Organisation des Stollenbaues in Stuttgart. Diese Stollen wurden ohne große Hilfsmittel in einfachster Bauweise erstellt. Polizeipräsident Schweinle hielt den Stollenbau mit ungeübten Leuten für unmöglich. Nach heftigen Auseinandersetzung beauftragte Murr  Bohnert mit der Umsetzung der Pläne. Nur wer sich beim Bau des Pionier-Stollens beteiligt hat, durfte dann später auch Schutz in diesem Stollen suchen. Dafür wurde ein Nachweis über die geleistete Arbeit geführt. Nur wer die Mindestzahl an Arbeitsstunden geleistet hat, erhielt für den Zugang eine entsprechende Berechtigungskarte. Eine gängige Zahl waren dafür 150 Stunden. 
Federführend für den Bau der Pionierstollen war )wurde auf besser fließfähogeres Material wie Dämmer, Füma, Kalksteinmehl mit Zement das Tiefbauamt, jedoch wurden die Stollenunter der Aufsicht von sogenannten Schutzgemeinschaften der NSDAP unter dem Einsatz der Hausbewohne in Selbsthilfe gebaut. Grundlage eines jeden Pionierstollens war ein Bau - und Entwässerungsgesuch, sowie ein geologisches Gutachten.

Die Pionierstollen wurden im Gegensatz zu den sonstigen Stollen, welche meist mit Beton ausgespritzt waren, lediglich mit Holz abgestützt und gesichert. Nur in ganz wenigen Fällen konnte auf das Holz als Sicherung verzichtet werden. Für eine Baugenehmigung mussten mindestens 13 Meter Überdeckung im Schutzbereich vorhanden sein. An den Eingängen (es gab mindestens 2 Zugänge) wurde eine Luftdruckbremse eingebaut, das heißt, der Stollen wurde mehrfach abgewinkelt. Damit sollte bei auftretenden Detonationswellen die Kraft des Luftdruckes gebrochen werden. 
Als vereinfachte Variante gab es noch Splitterschutzgräben/Deckungsgräben in Stuttgart, die nur eine geringe Erdüberdeckung hatten, wenn sie als Röhren ausgebildet waren.

In Stuttgart gibt es rund 300 öffentliche Pionierstollen und eine unbekannte Zahl von Privatstollen und Firmenstollen. Bei der Bezeichnung ist ein Pionierstollen an der Vorbezeichnung  Pi  zu erkennen. Die Stollenbreite ging nicht über 1,8 m hinaus. Wenn zwei Stollen in unmittelbarer Nachbarschaft entstanden, mussten sie miteinander verbunden werden. Dies ist dann auch in der Bezeichnung zu erkennen wie z.B. Pi 22 und Pi 87. Aus den Stollen wurde dann die Stollenanlage Pi 22-87. Die beim Bau der Stollen erforderlichen Boschhämmer wurden von der Stadt zur Verfügung gestellt. Es gab dafür im Oktober 1943 112 Boschhämmer. Ein ständiger Konflikt war die Mitnahme des Luftschutzgepäcks, das Platz wegnahm. Schließlich untersagte der Polizeipräsident die Mitnahme von Gepäck.
Verfüllung nach dem Krieg
Nach dem Krieg wurde das Stollenholz entfernt und diente als Brennholz. Die Stollen wurden angebohrt und mit einem Grabsand-Zement- Gemisch, teilweise Flugasche verfüllt. In späterer Zeit (nach  1980 )wurde auf besser fließfähigeres Material übergegangen , wie Dämmer, Füma oder Kalksteinmehl mit Zement. Die Druckfestigkeit dieser Materialien erreichen bis zu 4 N/mm².

Die rechtlichen Folgen bis heute

Wenn durch das Dt. Reich auf einem fremden Grundstück ein Bunker oder Stollen gebaut wurde, so stellt dieses eine Eigentumsstörung dar, deren Beseitigung der Eigentümer vom Verursacher beanspruchen kann. Das Allgemeine Kriegsfolgengesetz (AKG) von 1957 legte fest, dass solche Ansprüche nunmehr erloschen sind. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Gefahr für Leib/Leben besteht. Wenn von einem Bunker/Stollen eine solche Gefahr ausgeht, hat der Eigentümer gegenüber dem Bund einen Anspruch auf dasjenige, was zur Gefahrenbeseitigung nötig ist (Kostentragung).
Am 07.04.2006 hat nun der BGH (V ZR 144/05) entschieden, dass solche Ansprüche bis spätestens Dezember 1959 hätten bei den zuständigen Behörden angemeldet werden müssen. Dieses basiert auf entsprechenden Fristenregelungen im AKG. Seit 1960 kann also niemand mehr einen Anspruch anmelden.

Zustand eines Pi-Stollens


Das Überleben in Pionierstollen
In Stollen wurden an Weihnachten Christbäume aufgestellt und die NSDAP verteilte kleine Geschenke und Gebäck an Kinder. Es wurden Weihnachtslieder gesungen und Gedichte vorgetragen. Einer dieser Vortragenden in einem Stollen in Bad Cannstatt war der bekannte Volksschauspieler und spätere Radiomoderator Albert Hofele.
Ein anderer Stollenwart schlug ständig auf eine Trommel, um die Insassen von den Einschlägen und Detonationen abzulenken.

Nach den vielen Luftalarmen 1944, wurden die Stollen in immer größeren Maße benutzt. Die Menschen waren übermüdet, da sie keine Nacht mehr durchschlafen konnten.Die Menschen, welche keinen Sitzplatz hatten, hakten sich an den Armen unter, um im Stehen schlafen zu können.