Die Alarmierung
Das Warnsystem basierte auf zwei Säulen:
Sirenenalarmierung (Weckeffekt)
Warnung über den Rundfunk (Information)
Nach dem Ertönen der über 80.000 Sirenen in der Bundesrepublik hätte die Bevölkerung entweder zum nächsten Rundfunkempfänger eilen müssen, um dort die weiteren Verhaltensmaßnahmen zu erhalten, oder den nächsten Schutzraum aufsuchen. Erstmals nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges ertönten am 27. Februar 1963 die Sirenen zur Probe. Die Probealarme wurden dann jeweils zwei Mal jährlich durchgeführt - bis 1989. Die Sirenensignale für die Warnung der Bevölkerung konnte nur von den Warnämtern gegeben werden, im Gegensatz für die Alarmierung der Feuerwehren bei Bränden. Die Warnämter hatten auch eine Vorrangschaltung gegenüber dem Feueralarm. In der ganzen BRD gab es ca, 80 000 Sirenen. Im Jahr 1957 beauftrage das Bundesamt für Zivilschutz die Pinsch Bamag AG (Butzbach/HE) mit der Entwicklung einer neuen Supersirene zur Warnung der Bevölkerung. Ab dem Jahr 1960 wurden in Deutschland dann die ersten Hochleistungssirenen aufgestellt. Knapp 300 Hochleistungsirenen (HLS) gab es einst in der alten Bundesrepublik. Heute sind nur noch ganz wenige Exemplare erhalten.
Gebaut und errichtet wurde hauptsächlich die Luftschutzsirene E57, einer Motorsirene (Einheitssirene 1957). Ihre Konstruktion ist weitgehendst identisch mit der im Zweiten Weltkrieg eingesetzten Sirene L141. Sie erzeugt eine Tonfrequenz von 420 Hertz.
Mit der Wartung, dem Bau und dem Unterhalt der Sirenen und Leitungen war die Deutsche Bundespost betraut. Sie war auch für die Anmietung der Aufstellflächen verantwortlich.In Stuttgart hörte man am 27. Februar 1953 zum ersten Mal nach dem Krieg wieder die Sirenen. Es gab zwei mal jährlich einen Probealarm wo man alle Signale hörte. Am 29. März 1989 waren in Stuttgart zum letztem Mal die Sirenen zu hören.
Es gab insgesamt vier Möglichkeiten wie die Sirenen in Funktion gesetzt werden konnten.
1. Über das zentrale Warnamt in Bonn - Innenministerium (dies wäre
bei der größt möglichen Gefahrenlage gewesen)
2. Über das Warnamt der Länder (für Baden Württemberg das Warnamt 8
in Rottenburg)
3. Lokal für Stuttgart vom Stuttgarter Rathaus
4. Über die mobilen Funklaster die über das 2Kilowatt UKW Netz die
Sirenen ansteuern hätten können.
Mit der Auflösung der Warnämter 1994 wurden die Sirenen für die Luftschutzwarnung überflüssig. Etwa 40.000 Sirenen gab der Bund kostenlos an die Gemeinde ab. Der Stuttgarter Oberbürgermeister Rommel lehnte dieses Geschenk ab, da die Stadt sonst für den Unterhalt zuständig gewesen wäre. Die Kosten der Wartung betrugen im Jahr ca. 70.000 € und wurde von der Firma SAG durchgeführt.Der Bund musste deshalb in Stuttgart die 383 Sirenen abbauen lassen. Es gibt deshalb in Stuttgart für die Bevölkerung keine Alarmierung mehr durch feste technische Anlagen. Heute bedauert das Innenministerium die damalige Entscheidung, da trotz aller neuen technischen Möglichkeiten, kein Weckeffekt mehr vorhanden ist. Die Stadt Mannheim will deshalb ein neues Sirenennetz bis 2016 installieren. In Stuttgart wurde beschlossen, dass eine Alarmierung durch mobile Anlagen und durch Lautsprecher erfolgen soll. Das Innenministerium hat für den Katastrophenalarm im Juli 2019 die Signale dafür festgelegt.
2021 gab es zum ersten Mal wieder einen bundesweiten Probealarm. Da Stuttgart kein Sirenennetz mehr hatte sollte die Sirenen durch portable Sirenen auf Fahrzeugen ersetzt werden. Der Test dazu mißlang. Inzwischen wurde beschlossen auch in Stuttgart wieder ein ortsfestes Netz aufzubauen.
Messsonden
Über die ganze BRD waren Messsonden für die Radioaktivität verteilt, die jeweils an das zustände Warnamt die Werte übermittelten. Wo diese Messsonden überall waren, lässt sich heute nicht mehr ermitteln. Nach der Auflösung der Warnämter wurde dieses Netz teilweise von den Umweltschutzämtern übernommen,