Behelfsmäßiger Luftschutz gegen Bomben
Der Bau behelfsmäßiger Schutzräume wurde schon vor Beginn des eigentlichen Bombenkrieges überall im Reichsgebiet begonnen. Dabei hatten die verschiedenen Gaue unterschiedliche Verordnungen, die erst durch die Richtlinien für den Bau von Luftschutzkleindeckungsgräben vom 27. Mai 1943 einheitlich geregelt wurden. Reichsminister Speer hat die Organisation Todt beauftragt, dies zu entwickeln. Veröffentlicht wurde dies in Heft 1.
Grafik für den Bau eines Splitterschutzgrabens/Erdhütte Eine Erdhütte nach Vorschrift vom Juli 1943
Die Bemühungen der Bevölkerung sich mit Schutzgräben und Erdhütten zu schützen nichts anderes als eine Beruhigungspille. Schon der Begriff "behelfsmäßiger Schutzraum" ist recht zweifelhaft, war aber damals geläufig. Die baulichen Vorschriften konnten mit der Realität nicht Schritt halten. Allein die Materialknappheit nötigte die Erbauer zur Improvisation. Die Materialausgabestellen der Organisation Todt (OT) hatten nicht einmal mehr die nötigen Nägel vorrätig. Selbst das Bauholz mußte oft illegal besorgt werden, so dass die vorgeschriebenen Maße und Materialien nicht eingehalten werden konnten.
Mit dem Bau von behelfsmäßigen Luftschutzmöglichkeiten wurde bereits vor Kriegsbeginn überall im Reichsgebiet begonnen. Die Reichsgaue hatten dabei unterschiedliche Vorschriften über die Ausführung solcher Schutzmöglichkeiten. Erst mit der Verordnung über die Richtlinien für den Bau von Luftschutzdeckungsgräben vom 27.April 1943 wurde eine einheitliche Regelung im ganzen Reichsgebiet geschaffen. Von den Verfassern dieser Richtlinien wurde dabei nicht beachtet, dass die Wirkung der Bomben sich im Laufe des Krieges erheblich gesteigert hat. Eine 500 kg Sprengbombe verursachte einen Krater von 12 Metern Durchmesser und konnte eine Tiefe von 4 Metern erreichen und eine Ziegelwand in 10 Metern Entfernung zertrümmern. Dafür reichte schon der Luftdruck aus. Eine der häufigsten abgeworfenen Brandbomben mit ihrem Gewicht von 2,8 kg konnte Ziegeldächer und Zwischendecken mühelos durchschlagen. Die Bemühungen solche „behelfsmäßige Schutzräume“ zu erstellen kann daher nur als propagandistische Maßnahme angesehen werden. Auch konnten die Bauvorschriften nur selten eingehalten werden, da das entsprechende Material nicht zur Verfügung stand. Kanthölzer, Rundhölzer, Bretter oder Bohlen mussten oft illegal besorgt werden. Weder vorgeschriebene Breiten noch Höhen bzw. Überdeckungen der Gräben konnten daher eingehalten werden
Eine weitere Variante der Notschutzeinrichtung waren sogenannte Erdhütten. Diese Erdhütten sind vor allem in der ländlichen Gegend entstanden, aber auch in den Parkanlagen der Innenstädte. Die Erdhütten waren für ca. 30 Personen gedacht und mit dem absoluten Minimum ausgestattet. Keine Toiletten, kein Licht, keine Lüftung und als Zugang eine Falltür. Der Raum hatte etwa eine Größe von 2,5 x 2,5 m. Die Holzbohlen verband man mit Bauklammern, falls vorhanden. Wer in so einer Erdhütte einen Angriff überlebt hat, wird wohl ein Leben lang Alpträume gehabt haben. Auch der kleine Luftschutzgraben (nach Reichsarbeitsblatt 1943 Teil 1) war nicht mehr als ein verstärkter Wetterschutz. Bei Luftangriffen auf Stuttgart sind zahlreiche Insassen solcher Gräben mit geplatzten Lungen oder durch eindringende Brandgase zu Tode gekommen. Die Bevölkerung nutzte diese "Massengräber" nur im äußersten Notfall. Eine Drucktür war bei diesen Gräben eigentlich überflüssig, da ein Nahtreffer die Menschen im Inneren sowieso tötete. Etwas mehr Schutz boten die betonierten LS Gräben welche entweder mit Fertigteilen oder aus Stampfbeton ausgeführt waren. In Stuttgart sind bei Bauarbeiten einige dieser Gräben wieder aufgetaucht. Manche besaßen sogar Toiletten und Lüftungen. Einige wurden sogar in Zickzackform angelgt um den Luftdruck einer Bombe im Innern auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Ob Schutzgraben, Erdbunker, Deckungsgraben oder Deckungslöcher, alle waren nur für einen einfachen Schutz.
... Deckungsgräben in Stuttgart