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Foto- und Filmaufnamen

Welche Bauwerke stehen durch den Verein Schutzbauten zur Verfügung?

Der Verein kann  Foto- und Filmaufnahmen nur im Tiefbunker Feuerbach und Pionierstollen Mühlhausen zulassen.  Die anderen Schutzbauwerke inklusive des Marktplatzbunkers können aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden. Wir bitten von Anfragen die diese Bauwerke betreffen abzusehen.

Welche Foto- und Dreharbeiten können genehmigt werden?

Fotos und Dreharbeiten, die gegen die guten Sitten verstoßen oder die gebotene Pietät gegenüber den Opfern von Krieg und Gewalt – beispielsweise in einem von Zwangsarbeitern errichteten Bunker aus dem Zweiten Weltkrieg – verletzen, müssen wir ablehnen. Bevorzugt werden Produktionen mit zeitgeschichtlichem Bezug. Die Arbeiten dürfen den regulären Führungsbetrieb in den betroffenen Anlagen nicht stören.

Welche Kosten entstehen?

Pro angefangene Stunde betragen die Kosten 150 Euro. Private Aufnahmen können nur an den Sonntagen an denen öffentliche Führungen stattfinden  gemacht werden. Änderungen an den Ausstellungen und Exponaten können nicht vorgenommen werden.
Für Fernsehsender und proffessionelle Studios können Sondervereinbarungen getroffen werden.

Sonstiges

Für unser Vereinsarchiv und als Vorbedingung für jedes Shooting erwarten wir – nach Abschluss der Arbeiten, spätestens aber nach einer Veröffentlichung oder der Erstausstrahlung – eine Kopie des Beitrags auf DVD, kostenfrei an unsere Vereinsanschrift. Bitte merken Sie sich dies vor, da es nach der Postproduktion gern „vergessen“ wird.