Die Warnämter
Die Grundlage für ein flächendeckendes Luftschutzwarnsystem wurde durch das Gesetz zum Schutz der Zivilbevölkerung geschaffen.
Am 10. Oktober 1957 trat das Erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (ZBG) in Kraft, in welchem auch die Einrichtung eines Luftschutz-Warndienstes und die örtlichen Alarmdienste festgelegt wurden. Am 5. Dezember 1958 wurde das Bundesamt für den zivilen Bevölkerungsschutz gegründet. Ab diesem Zeitpunkt stellte dieses Amt auch den Warndienst für die Bevölkerung.
Dies bildete die Grundlage, dass ab diesem Zeitpunkt flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik, Warnämter mit ihrem Alarmierungsnetz aufgebaut wurden. Für die Alarmierung und Warnung der Bevölkerung wurden 10 Warnämter zuständig. Sie waren jeweils einem Warnbezirk zugeordnet.
I
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Schleswig-Holstein |
Hohenwestedt |
II |
Niedersachsen |
Bassum |
III |
Niedersachsen
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Rodenberg |
IV |
Nordrhein-Westfalen |
Meinerzhalgen |
V |
Nordrhein-Westfalen |
Linnich/Welz |
VI |
Hessen |
Butzbach |
VII |
Rheinland-Pfalz |
Bad Kreuznach
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VIII |
Baden-Württemberg |
Rottenburg/Neckar |
IX |
Bayern |
Ansbach/Claffheim
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X
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Bayern
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Weilheim
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Noch bevor alle endgültigen Warnämter fertig gestellt und eingerichtet waren, kam es zum ersten realistischen Vorwarnfall des Warndienstes in der Bundesrepublik. Während der Kuba-Krise blieb das Personal des Warndienstes vom 24. bis 29. Oktober 1962 fünf Tage und Nächte lang ununterbrochen im Einsatz und alle Warnleitungen im Bundesgebiet waren geschaltet. Bei diesem einzigen, wirklichen Ernstfall sollte es auch bleiben.
Es gab außer dieser allgemeinen Warnung die über den Rundfunk und einem Sirenennetz erfolgen sollte die Möglichkeit, Durchsagen mit sogenannten Warnempfängern ausgestatteten Empfänger, zu machen. In einer Endausbaustufe sollten dies bis zu 20.000 Geräte sein. Die Verordnung über den Anschluss von Behörden und Betrieben an den Luftschutzwarndienst vom 20. Juli 1961 legte fest, welche Behörde oder Betriebe zum Anschluss an den Warndienst (über Warnempfänger) vorgesehen war. Dafür vorgesehen waren Führungsstellen des zivilen Bevölkerungsschutzes und der Polizei, Behörden und Dienststellen, die im Falle einer bevorstehenden Gefahr besonderen Luftschutzmaßnahmen zu treffen oder zu veranlassen hatten. Hinzu kamen Betriebe, die wegen ihrer lebens- oder verteidigungswichtigen Aufgaben sich verteidigungsmäßig einzurichten hatten. In diese Gruppe fielen z.B. Unternehmen wie Energieversorger, Wasserwerke und Dienststellen in den Verwaltungen der Gemeinden die für die Abwasserentsorgung zuständig waren, Betriebe für die Nahrungsmittelherstellung, Verkehrsbetriebe, Instandsetzungsbetriebe für Geräte der Bundeswehr, die Rundfunkanstalten, sowie die Krankenhäuser. Darüber hinaus verfügten auch viele Bundeswehrkasernen über Warnempfänger die jeweils in den Stäben untergebracht waren. Insgesamt wurden über 10. 000 dieser Warnempfänger installiert. Eine dauerhafte Personalbesetzung an einem Warnapparat war erst nach Ausrufung des Verteidigungsfalles notwendig. Eine Probeschaltung war außerhalb dieser Maßnahme vierwöchentlich an einem Dienstag vorgesehen.
Auch viele Zivilschutzbunker wurden mit einem Anschluss für diese Warnempfänger ausgestattet. In Stuttgart waren dies insgesamt 110 Verbindungen.
Die Warnämter waren rund um die Uhr besetzt und waren in extra dafür gebaute Bunkern untergebracht. Die Ausstattung erlaubte ein autarkes Überleben für mindestens 30 Tage. Dazu gehörte die entsprechende Notstromversorgung, Wasser- und Nahrungsvorräte. Die Alarmierung sollte durch das vorhandene Telefon- und Fernschreibnetz erfolgen. Die Informationen über die aktuelle Luftlage erhielten die Warnämter über Standleitungen von den NATO-Stellen, die für die Luftraumüberwachung zuständig waren. Zusätzlich kamen Daten und Informationen aus eigenen ABC Messstellen. Der Deutsche Wetterdienst vervollständigte ein Lagebild mit den aktuellen Wetter-Daten.
Die geänderte politische Lage nach Beendigung des Kalten Krieges 1990, hatte zur Folge, dass die Warnämter bis Mitte der der 90er Jahre aufgelöst wurden.
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