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Notbrunnen

Wasser ist eines der elementarsten Güter zum Überleben. 15 Liter Wasser gelten als Notration pro Person und Tag. 2,5 Liter braucht ein Mensch davon zur Zubereitung von Lebensmitteln und zum Trinken. Deshalb gibt es in Stuttgart heute 34 Notbrunnen. Jeder Brunnen soll ca. 20000 Menschen versorgen. In der Zeit von 1978 bis 1989 kamen die letzten 3 Brunnen für die Sicherstellung der Notwasserversorgung im Rahmen des Wassersicherstellungsgesetzes (24.08.1965 erlassen) hinzu. Die Brunnen sind in der Stadt so verteilt, dass die Menschen maximal einen Weg von 2500 Meter zu ihrem nächsten Notbrunnen haben. Eingesetzt wurden diese Brunnen noch nie. Die Bedrohungslage hat sich heute, gegenüber dem Kalten Krieg verändert, wird aber keineswegs geringer eingeschätzt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) achtet wieder verstärkt darauf, dass diese Brunnen in Ordnung sind. Die Brunnen inzwischen 40 und 50 Jahre alt bedürfen der Sanierung. Beim Bau der Brunnen wurden damals etliche Grundwasserstockwerke durchbohrt ohne sie gegen das Bohrloch abzudichten. Das führt zur Vermischung von Wasser aus verschiedenen Gewässerhorizonten und kann zur Verunreinigung des Brunnens führen. Die ENBW (Heute BW-Netze) als Betreiber des Stuttgarter Trinkwassernetzes kümmert sich im Auftrag  der Stadt Stuttgart, die nach dem Wassersicherstellungsgesetz, um die Notbrunnen in Stuttgart. Das Wassersicherstellungsgesetz stammt aus den 60er Jahren und wurde im Rahmen der Notstandsgesetze mit verabschiedet. Es ist eines der wenigen Gesetze aus den Notstandsgesetzgebung, welches in Funktion gesetzt wurde.

Seit 2010 sollen 23 Brunnen sukzessive saniert werden. Die alten Rohre werden entfernt und durch Edelstahlrohre ersetzt, die nur im untersten Teil durchlässig sind. Das Bohrloch wird heute gegen das durchbohrte Erdreich mit einer Tonzement-Suspension abgedichtet. Diese Maßnahme bewirkt durch die quellenden Eigenschaften, dass kein anderes Wasser in den Brunnen einsickern kann. Die Brunnenstube, die von oben nur durch den Einstiegsschacht erkennbar, ist mit einer Pumpe, einer Schlauchleitung und einer Gruppenzapfstelle mit acht Anschlüssen ausgestattet. Die Kosten je Sanierung betragen je Standort ca. 350.000 €. (Stand 2017)  Bei der Sanierung ist darauf zu achten, dass die Schüttung durch das Abdichten der verschiedenen Quellhorizonte nicht vermindert wird. Die Kosten für eine neue Bohrung wird mit mindestens 500.000 € veranschlagt.

Standorte der Notbrunnen... (nur für Mitglieder)

Trinkwasserverordnung

Das Trinkwasser untersteht in der Bundesrepublik Deutschland einer strengen Verordnung - der Trinkwasserverordnung. In dieser ist genau die Zusammensetzung des Trinkwasser geregelt und entsprechende Grenzwerte auf Rückstände, die nicht überschritten werden dürfen. Sollte es in einem Krisenfall dazu kommen, dass auf die Notwasserversorgung zurückgegriffen werden muss, ist die Trinkwasserverordnung automatisch außer Kraft gesetzt. Es ist deshalb  vorgesehen, dass dieses Wasser bei der Abgabe mit Chlortabletten versetzt wird