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Publikation des RLB

Göhring war der oberste Leiter des Luftschutzes



Das offizielle Publikationsorgan "Die Sirene" des RLB


Eine Serie von Briefmarken mit unterschiedlichen Werten trugen ab 1937 zum Bekanntheitsgrad der Organisation bei.


Sie sind hier: Geschichte 2. Weltkrieg
Geschichte des Luftschutzes - Reichsluftschutzbund

Im Jahr 1927 hatte die deutsche Reichsregierung beschlossen, Maßnahmen zur Durchführung des zivilen Luftschutzes zu treffen. Das Recht dazu war im Pariser Abkommen vom 22. Mai 1926 anerkannt worden. Laut dem Haager Abkommen von 1907 war die Bombardierung von Zivilisten und deren Eigentum verboten, es wurde aber nicht von allen Staaten ratifiziert.

Bereits nach dem Ersten Weltkrieg bildeten sich Vereine, die sich auf Grund der neuen Waffengattung „Luftwaffe“ mit den damit resultierenden neuen Gefahren aller Luftschutzfragen befassten. Es gründeten sich einige private Vereine, die sich mit dem Thema Luftschutz befassten.
Am 29. April 1933 wurde der Reichsluftschutzbund (RLB) von Hermann Göring als öffentlicher Verband gegründet. Alle Vereine die sich mit dem Thema Luftschutz befasst hatten, wurden in diese Organisation eingegliedert. 
Der Reichsluftschutzbund unterstand dem Reichsluftfahrtministerium. An der Spitze stand immer ein aktiver General der Luftwaffe als Präsident. Der erste Präsident war der General a.D. Hugo Grimme. Am 30. Juli 1933 gab es zum ersten Mal im ganzen Reich einen Luftschutzalarm zur Probe. Am 24. November erschien zum ersten Mal die illustrierte Zeitung "Sirene" im Ullstein Verlag. Sie war die offizielle Publikation des RLB und berichtete über den Luftschutz. 1935 tauchten als Werbemaßnahmen für den Luftschutz rot angestrichene hohe Blechbomben auf, die auf einem Holzsockel standen, auf dem geschrieben stand: "Luftschutz tut not". Damit sollte die Bevölkerung für luftschutzmäßiges Verhalten sensibilisiert werden. Schon die Kinder wurden in das Werbekonzept des RLB eingebunden. Es gab z.B. das Gesellschaftsspiel "Luftschutz tut not" oder Bastelbögen mit dem ein luftschutzgerechter Keller gebastelt werden konnte.  Nach Kriegsbeginn wurde der RLB zur Körperschaft des öffentlichen Rechts umgeformt und 1944 in die NSDAP eingegliedert. Der RLB diente mit seinem engen Netz an Luftschutzwarten  der praktischen und psychologischen Vorbereitung auf einen Luftkrieg, sowie der Anleitung des Selbstschutzes der Bevölkerung. Ein weiterer Aspekt war die damit verbundene politischen und polizeilichen Kontrolle der Bevölkerung. Eine Aufgabe des RLB war die Erste Hilfe im Einsatzfall. Dazu fand eine enge Zusammenarbeit mit den Freiwilligen des Roten Kreuzes statt. Das Rote Kreuz war unter anderem für die Ausbildung der Luftschutzhelfer als Sanitäter verantwortlich. Im Jahre 1939 waren etwa 15 Millionen Mitglieder im RLB organisiert. Es existierten 75.300 Dienststellen; 820.000 Amtsträger taten ihren Dienst im RLB (davon 280.000 Frauen). Die Mitglieder wurden in 3.800 Schulen von mehr als 28.000 Lehrern ausgebildet. Das Ausbildungsprogramm umfasste das luftschutzmäßige Herrichten eines Hauses und der Wohnung, Brandbekämpfung, Gasschutz, Erste Hilfe, Meldewesen. Zur Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des RLB konnte jeder durch das Luftschutzgesetz vom 26. Mai 1935 verpflichtet werden.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden alle Einrichtungen und Organisationen die dem Luftschutz dienten verboten. Durch die Kontrollratsdirektive Nr. 24 wurde der RLB als aufgelöst betrachtet.

Aufgaben des RLB
Vom RLB wurden Richtlinien für den Bau von Luftschutzräumen herausgegeben, welche im späteren Verlauf des Krieges immer wieder verändert und ergänzt wurden. Am 4. Mai 1937 erschien zum Beispiel die Dritte Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz vom 30. Juni 1936, welche am 1. September 1937 in Kraft trat. Diese Verordnung befasst sich mit der Senkung der Brandgefahr durch Entrümpelung. Insgesamt gab es von 1937 bis 1942 12 Durchführungsverordnungen. Der RLB war zuständig für die Schulungen von ehrenamtlichen Luftschutzwarten, die Luftschutz-Gemeinschaften in Häuserblocks vorstanden. Nach Einführung der Luftschutzpflicht 1935 hatten sich weite Kreise der Bevölkerung einer Dienst- und Sachleistungspflicht zu unterziehen. Bis 1939 wuchs der RLB auf über 13,5 Millionen Mitglieder an. Sein Auf- und Ausbau war mit einer aufwendigen Propaganda unter dem Motto "Luftschutz tut not" verbunden. Mit Plakaten, Werbe- und Schulungsmaterialien sowie öffentlichen Vorführungen und Lehrgängen sollte die Bevölkerung auf einen künftigen Krieg eingestimmt werden und lernen, sich vor Luftangriffen zu schützen. 

Der zivile Schutzraumbau im großen Stil fand seinen Beginn mit dem Führer Soforterlass vom 10. Oktober 1940. 1941 wurde dann verfügt, dass in Kellern von Wohnblocks als Fluchtweg Durchbrüche zum Keller des Nachbargebäudes geschaffen werden müssen.

Erst mit der Wiederbewaffnung 1952 der BRD wurde auch der Luftschutz wieder zu einem Thema. Man griff auf die Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg zurück und ergänzte sie mit den neuen Herausforderungen durch die Atombombe.

...Pädagogische Vorbereitung der Kinder und Erwachsenen
... Schutzraumbau/II.WK
Werbung für den Luftschutz


Werbepostkarte


Plakette zur Anbringung an Häusern



Armbinde des Reichsluftschutzbundes


Werbeartikel Zündhölzer vom RLB