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Chronologie Zivilschutz Kalter Krieg

1951
Zustimmung der Westalliierten zur Durchführung ziviler Luftschutzmaßnahmen in der noch jungen BRD. Trotzdem hat das Kontrollgesetz Nr. 23 von 1946 immer noch formalen Bestand. Es gab erste Vorbereitungsmaßnahmen für den Wiederaufbau des Luftschutzes.
1952
Die Westalliierten nehmen das Verbot für den zivilen Luftschutz zurück
5. Dezember 1958

Gesetz zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz(Bundesgesetzblatt 1958, Teil 1, S. 893). Das Bundesamt ist mit Sitz in Bad Godesberg als Bundesoberbehörde errichtet. Es tritt an die Stelle der vorbereitenden Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz sowie des vorgesehenen Bundesamtes für den Luftschutzwarndienst (Erstes Gesetz zum Schutz der Zivilbevölkerung, Bundesgesetzblatt 1957, Teil 1, S. 1696).

Februar 1959 In Wolfratshausen bei München eröffnet das Bundesinnenministerium die erste Landesschule des Luftschutzhilfsdienstes.

Januar 1959 Das Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung gibt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern den Richtlinienentwurf für strahlungssichere Schutzbauten (Fassung Januar 1959) und wenig später den Richtlinienentwurf für luftstoßsichere Schutzbau-ten (Fassung April 1959) heraus.

16./17. Oktober 1959 Unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz, Dr. Rudolf Schmidt, treffen sich die Landesbeauftragten des Technischen Hilfswerks in Bad Kissingen und diskutieren über Maßnahmen zur Aufstellung der 1. Stufe der überörtlichen

Bergungsbereitschaften des LSHD.

1960 Seit 1960 wird die Sicherungsverfilmung von Archivalien (Mikroverfilmung) als eine der Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konfl ikten gemäß der Haager Konvention im Auftrag des Bundes von den Bundesländern durchgeführt. Bereits am 14. Mai 1954 unterzeichnet die Bundesrepublik Deutschland die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Mai 1960 Der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung gibt die „Richtlinie für die bauliche Instandsetzung von Schutzbunkern“ heraus. Sie sind bei Instandsetzungsarbeiten von Schutzbunkern zugrunde zu legen.

12. Januar 1961 Einheitliche Regelung des Luftalarms. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den örtlichen Alarmdienst legt Art und Bedeutung der Sirenen-Signale fest. Neben den Luftalarm tritt als Neuerung der ABC-Alarm.

August 1961 Das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz gibt technische Richtlinien für Planung und Einbau der festen Sirenenanlagen  des örtlichen Alarmdienstes heraus.

November 1961 Das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz veröffentlicht die Broschüre „Jeder hat eine Chance“. Sie wird an alle Haushalte in der Bundesrepublik verteilt.

19. Januar 1962 Beginn der Bauarbeiten für den „Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes“ (Regierungsbunker) am östlichen Tunnelzugang des Kuxberges im Ahrtal.

31. Oktober 1962 Das Protokoll der 52. Kabinettsitzung der Bundesregierung am 13.10.1962 befasst sich unter Ziffer 5 mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Aufenthalts der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall (Aufenthaltsregelungsgesetz). Statt „Evakuierung“ verfolgt man nun die Politik des „Zuhausebleibens“.

24. Januar 1963 Das sogenannte „Notstandspaket“ wird von Bundesinnenminister Hermann Höcherl in den Bundestag eingebracht. Es handelt sich um

elf, später 13 Gesetzesentwürfe, die die Zivilverteidigung im Ernstfall regeln sollen.

1963 Die zehn über das Bundesgebiet verteilten Warnämter nehmen ihre Tätigkeit auf. Sechs von ihnen haben ihre geschützten Unterkünfte bezogen. Für den örtlichen Alarmdienst wurden 35.000 Sirenen ausgeliefert, von denen 23.000 aufgestellt und 19.000 bereits an das Warn- und Alarmsystem angeschlossen sind.
8.–14. Juni 1964 Unter Aufsicht des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz findet im instand gesetzten „Sonnenbunker“ in Dortmund der erste Schutzbunker-Belegungsversuch statt. Es wird vor allem das physiologische, psychologische und soziale Verhalten beobachtet, der Einsatz der Notstandsverpflegung und der Ausstattungsgeräte erprobt und die Notwendigkeiten der Luft- und Wasserhygiene getestet. An dem Belegungsversuch nahmen 144 Personen teil.
24. Februar 1965 Zum erstem Mal findet eine bundesweite Sirenenprobe statt. Es stellte sich heraus, dass etwa 12 Prozent aller Sirenen gestört waren. Daher sollten die Probealarme halbjährlich fortgeführt werden, um die Betriebssicherheit zu überprüfen.
24. August 1965 Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaftwird verabschiedet. Das Gesetz soll die Ernährung der Bevölkerung und der Streitkräfte im Verteidigungs-, Spannungs- und im Bündnisfall sicherstellen.
24. August 1965 Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs. Das Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für eine optimale Ausnutzung der Verkehrskapazitäten sowohl hinsichtlich der Transportmittel als auch der Verkehrsinfrastruktur für verteidigungswichtige Aufgaben.
31. März 1970 .Die erste Wassersicherstellungsverordnung tritt in Kraft.
22. April 1978 Der Barbarastollen in Oberried bei Freiburg im Breisgau wird als einziger „Zentraler Bergungsort (ZBO)“ der Bundesrepublik Deutschland in das internationale Register der Objekte unter Sonderschutz gemäß Artikel 12 der „Ausführungsbestimmungen zur Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ bei der UNESCO eingetragen
1990 Das Bundesinnenministerium hat entschieden, dass zum 1.8.1990 keine Anträge auf Förderung von Schutzanlagen mehr entgegengenommen werden. Bereits genehmigte Projekte werden aber weiter ausgeführt.
März 1997 Umwidmung der Hilfskrankenhäuser in öffentliche Schutzräume. Seitdem bestehen noch 94 ehemalige Hilfskrankenhäuser als Schutzbauwerke. In der Zeit von 1959 bis 1997 sind für die Herrichtung dieser Krankenhäuser rund 295 Millionen DM ausgegeben worden. Mit der Aufgabe der Sanitätsmittelbevorratung des Zivilschutzes wird das in rund 100 Zivilschutz-Sanitätslagern und Hilfskrankenhäusern bevorratete Material (Arzneimittel, Verbandstoffe, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und medizinisches Gerät) zwischen 1991 und 2001 als humanitäre Spende der Bundesrepublik Deutschland an über 140 Länder abgegeben.
25. März 1997 Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes. Bis 1999 soll die Neuordnung umgesetzt sein. Auswirkung dieses Gesetzes: Der Bund verzichtet auf verschiedene Einrichtungen und Maßnahmen, unter anderem Auflösung der Warnämter, des Bundesverbandes für den Selbstschutz, keine neuen Schutzräume und Hilfskrankenhäuser, Räumung der Sanitätsmittellager, Aufgabe bundeseigener Zentral-Werkstätten und Zivilschutzschulen. Der Personalbestand im Zivilschutz bei Bund und Ländern wird um 1.450 Mitarbeiter gesenkt. Der Jahresetat für das laufende Jahr beträgt rund 458 Millionen DM; im Vergleich mit dem Höchstetat von 1992 wurden somit 380 Millionen DM eingespart. Die kumulativen Einsparungen seitdem betragen circa 1,4 Milliarden DM.
März 1997 In der Zeit zwischen März und September 1997 werden die verbliebenen acht Warnämter geschlossen.
1. Juli 1997 Das Messnetz, die nuklidspezifischen Messfahrzeuge sowie die Ersatzteil- und Reparaturausstattung des Warndienstes werden vollständig an das Bundesamt für Strahlenschutz übergeben..
Dezember 1998 Es werden die letzten Zivilschutz- Hochleistungssirenen in Bayern und Nordrhein- Westfalen abgebaut und verschrottet. Von den
1993 noch vorhandenen etwa 54.000 Sirenen des bundeseigenen Warndienstes werden 20.000 Sirenen, 62.000 Sirenenweichen, 10.400 Warnstellenweichen und 7.700 Warngestelle demontiert. Die Kosten für den Abbau betragen etwa 60 Millionen DM. 34.000 Zivilschutz-Sirenen übernehmen die Gemeinden für die Alarmierung der Feuerwehren und für Katastrophenschutzzwecke.
1999 Fertigstellung der letzten öffentlichen Schutzräume als Mehrzweckanlagen. Zuletzt bestehen rund 2.000 öffentliche Schutzräume in der Bundesrepublik, darunter Bunker, Stollen, Schulschutzräume und Mehrzweckanlagen.
7. Mai 2007 Der Bundesminister des Inneren entscheidet mit dem Einvernehmen der Länder, die öffentlichen Schutzräume aufgrund der veränderten Bedrohungslage aufzugeben.In Stuttgart wird das erste Schutzbauwerk (B+B Parkhaus) entwidmet und die Auflösung getestet. Das Inventar wird gelistet und zum Verkauf ausgeschrieben. Das Kosten/Nutzenverhältnis war desaströs.

Seit 2008 Sukzessive Entlassung der Schutzräume aus der Zivilschutzbindung. Rückbau, Veräusserung oder Umnutzung von Schutzbauten

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Warnämter in der BRD





















Sonnenbunker Dortmund
Die Teilnehmer des Belegungsversuches im Sonnenbunker erhielten jeder 300 DM und eine Durchhalteprämie von 75 DM. Die Testbelegung dauerte 6 Tage, Der Sonnenbunker stammt aus dem 2.WK und war für 3,5 Millionen DM instand gesetzt worden. Die Kapazität bei voller Belegung wäre 1500 Personen gelegen.



Behälter im Barbarastollen