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Übersichtskarte der Warnämter


Das Warnamt VIII (zuständig für den Bereich Baden-Württemberg) war als vorläufige Dienststelle in Stuttgart  von 1956 bis Februar 1958 in der Lessingstraße 9, von März 1958 bis 30.09.1958 in der Nürnberger Straße 184 (ehemalige Funkerkaserne), vom 1.10.1958 bis 31.3.1960 Gaisburger Straße 4 B I. Das erste provisorische Warnamt gab es von 1.4.1960 bis 17.05. 1968 in Bildechingen bei Horb. Ab 18.05.1968 war das Warnamt in Rottenburg neu erstellt und betriebsbereit.9
Das Warnamt wurde 1994 aufgelöst. Das Gebäude wird heute vom THW genutzt.


Warnung bei Stromausfall

Als weiter Maßnahmen hatte der Bund LKW´s mit Sendeanlagen für das UKW Netz angeschaft, welche die Bevölkerung über das Radio hätte warnen können. Damit war sichergestellt, dass bei einem Ausfall der stationären Sendeanlagen, die Bevölkerung Informationen übers Radio erhalten hätte.
Diese LKW´s waren dann auch im Einsatz der Bundeswehr im Krieg in Afganistan.4Börner

Die heutige Bedrohungslage aus dem Nahen Osten  und Alarmierung bei Katastrophen lässt den Ruf nach einer neuen allgemeinen Alarmierung lauter werden. In Stuttgart gibt es eine mobile Alarmierung. Polizei und Rettungsfahrzeuge sind mit ihren Lautsprecheranlagen entsprechend dafür ausgerüstet.  Ab 2020 wurde wieder ein Probealarm unter Einbeziehung der Sirenen durchgeführt. Er ist auf breiter Basis mißlungen. 


Alarmierung der Bevölkerung, Warnamt, Sirenen

Die Warnämter

Die Grundlage für ein flächendeckendes Luftschutzwarnsystem wurde  durch das Gesetz zum Schutz der Zivilbevölkerung geschaffen.

Am 10. Oktober 1957 trat das Erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (ZBG) in Kraft, in welchem auch die Einrichtung eines Luftschutz-Warndienstes und die örtlichen Alarmdienste festgelegt wurden. Am 5. Dezember 1958 wurde  das Bundesamt für den zivilen Bevölkerungsschutz gegründet. Ab diesem Zeitpunkt  stellte dieses Amt auch  den Warndienst für die Bevölkerung.

Dies bildete die Grundlage, dass ab diesem Zeitpunkt flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik, Warnämter mit ihrem Alarmierungsnetz aufgebaut wurden. Für die Alarmierung und Warnung der Bevölkerung wurden  10 Warnämter zuständig. Sie waren jeweils einem Warnbezirk zugeordnet.

  

I   
Schleswig-Holstein Hohenwestedt        
II Niedersachsen Bassum
III Niedersachsen
Rodenberg
IV Nordrhein-Westfalen Meinerzhalgen
V Nordrhein-Westfalen Linnich/Welz
VI Hessen Butzbach
VII Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach
VIII Baden-Württemberg Rottenburg/Neckar
IX Bayern Ansbach/Claffheim
X
Bayern
Weilheim

Noch bevor alle endgültigen Warnämter fertig gestellt und eingerichtet waren, kam es zum ersten realistischen Vorwarnfall des Warndienstes in der Bundesrepublik. Während der Kuba-Krise blieb das Personal des Warndienstes vom 24. bis 29. Oktober 1962 fünf Tage und Nächte lang ununterbrochen im Einsatz und alle Warnleitungen im Bundesgebiet waren geschaltet. Bei diesem  einzigen, wirklichen Ernstfall sollte es auch bleiben. 

Es gab außer dieser allgemeinen Warnung die über den Rundfunk und einem Sirenennetz erfolgen sollte  die Möglichkeit, Durchsagen  mit  sogenannten Warnempfängern ausgestatteten Empfänger, zu machen. In einer Endausbaustufe sollten dies bis zu 20.000 Geräte sein. Die Verordnung über den Anschluss von Behörden und Betrieben an den Luftschutzwarndienst vom 20. Juli 1961 legte fest, welche Behörde oder Betriebe zum Anschluss an den Warndienst (über Warnempfänger) vorgesehen war. Dafür vorgesehen waren Führungsstellen des zivilen Bevölkerungsschutzes und der Polizei,  Behörden und Dienststellen, die im Falle einer bevorstehenden Gefahr besonderen Luftschutzmaßnahmen zu treffen oder zu veranlassen hatten. Hinzu kamen Betriebe, die wegen ihrer lebens- oder verteidigungswichtigen Aufgaben sich verteidigungsmäßig einzurichten hatten. In diese Gruppe fielen z.B. Unternehmen wie Energieversorger, Wasserwerke und Dienststellen in den Verwaltungen der Gemeinden die für die Abwasserentsorgung zuständig waren, Betriebe für die Nahrungsmittelherstellung, Verkehrsbetriebe, Instandsetzungsbetriebe für Geräte der Bundeswehr, die Rundfunkanstalten, sowie die Krankenhäuser. Darüber hinaus verfügten auch viele Bundeswehrkasernen über Warnempfänger die jeweils in den Stäben untergebracht waren. Insgeamt wurden über 10. 000 dieser Warnempfänger installiert. Eine dauerhafte Personalbesetzung an einem Warnapparat war erst nach Ausrufung des Verteidigungsfalles notwendig. Eine Probeschaltung war außerhalb dieser Maßnahme vierwöchentlich an einem Dienstag vorgesehen.

Auch viele Zivilschutzbunker wurden mit einem Anschluss für diese Warnempfänger ausgestattet. In Stuttgart waren dies insgesamt 110 Verbindungen.

Die Warnämter waren rund um die Uhr besetzt und waren in extra dafür gebaute Bunkern untergebracht. Die Ausstattung erlaubte ein autarkes Überleben für mindestens  30 Tage. Dazu gehörte die entsprechende Notstromversorgung, Wasser- und Nahrungsvorräte. Die Alarmierung sollte durch das vorhandene Telefon- und Fernschreibnetz erfolgen. Die Informationen über die aktuelle Luftlage erhielten die Warnämter über Standleitungen von den NATO-Stellen, die für die Luftraumüberwachung zuständig waren. Zusätzlich kamen Daten und Informationen aus eigenen ABC Messstellen.  Der Deutsche Wetterdienst vervollständigte ein Lagebild mit den aktuellen Wetter-Daten.

Die geänderte politische Lage nach Beendigung des Kalten Krieges 1990, hatte zur Folge, dass die Warnämter bis Mitte der der 90er Jahre aufgelöst wurden. 

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Lautsprecherverbindung Warnamt



Radioaktivitätsmessung
Eine weitere wichtige Aufgabe der Warnämter war die Überwachung der ganzen BRD auf eine radioaktive Kontaminierung. Dazu wurden auf dem ganzen Territorium der Bundesreplubik Messstellen eingerichtet. Die Abstände zwischen den Messstellen betrugen etwa 10 - 12 Kilometer. Dieses Messnetz ermöglichte den Warnämtern ihr zugeteiltes Gebiet auf Radioaktivität zu überwachen und somit bei einer Abweichung die Bevölkerung zu alarmieren. Mit der Auflösung des Warnamtes 1994 wurde das Messnetz an das Amt für Umweltschutz übergeben, welche die Meßstationen größtenteils auch heute zur Messung der Radioaktivität weiter betreibt.


Messkopf auf dem Schnarrenberg