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Füherersoforterlass 1940

Adolf Hitler erteilte am 10. Oktober 1940 folgenden Erlass, welcher den Beginn des zivilen Luftschutzbaus markiert:

Hinweis:
Dieser Text wird als historisches Dokument zum zivilen Luftschutzbau zur Verfügung gestellt.

I. Zur sofortigen Durchführung auf dem Gebiete des Luftschutzbauwesens ordne ich an:

  1. Für Wohngebiete (städtische Gebiete, Siedlungen, Laubenkolonien), in denen keine oder unzureichende Luftschutzräume vorhanden sind, sind behelfsmäßige Schutzmaßnahmen zu treffen.

  2. Vorhandene oder neu zu bauende Verkehrsstraßen oder Verkehrsanlagen (z. B. Untergrundbahnen und Tunnelbauten) sind für den Bau unterirdischer, bombensicherer Luftschutzräume auszunutzen.

  3. Die in Luftschutzräumen vorhandenen Öffnungen in den Außenwänden des Gebäudes sind zu beseitigen unter gleichzeitiger beschleunigter Durchführung der gesetzlich angeordneten Brandmauerdurchbrüche.

  4. Neu zu errichtende öffentliche Luftschutzräume sind bombensicher zu bauen, die vorhandenen öffentlichen Luftschutzräume sind - so weit möglich - auf Bombensicherheit zu verstärken.

  5. Bei allen Neubauten, insbesondere bei den Bauten der Rüstungsindustrie, sind von vornherein bombensichere Luftschutzräume auszuführen. Sie sind in die gleiche Dringlichkeitsstufe wie die Bauvorhaben selbst aufzunehmen.

  6. In Berlin sowie in anderen vom Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe zu bestimmenden Städten sind die Baulücken für die Errichtung bombensicherer Luftschutzräume als Untergeschoss der später zu errichtenden Neubauten auszunutzen.

  7. Die Keller aller öffentlichen und privaten Gebäude sind sofort auf ihre Eignung als Luftschutzräume zu überprüfen und bei Geeignetheit für die Bevölkerung in Anspruch zu nehmen, es sei denn, dass sie für die Aufrechterhaltung des Betriebes lebenswichtig sind.

  8. Die Weisung für die Durchführung der zu treffenden Maßnahmen erlässt der Reichsminister für Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe. Bei der Durchführung haben die Dienststellen des Reichsministers Dr. Ing. Todt und des Generalinspekteurs für die Reichshauptstadt mit den Dienststellen der Luftwaffe eng zusammenzuarbeiten.

  9. Mit der Durchführung der Maßnahmen in Berlin habe ich den Generalinspektor für die Reichshauptstadt beauftragt.

  10. Zur Durchführung dieser kriegswichtigen Aufgaben sind die notwendigen Bauarbeiter, Baustoffe und Transportmittel bereitzustellen.

  11. Auf alle mit der Durchführung von Luftschutzmaßnahmen betrauten Dienststellen ist aufklärend einzuwirken, dass von den Luftschutzbestimmungen nicht abgewichen wird.

II. Ich beauftrage den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe die notwendigen Maßnahmen zu treffen, dass bei allen zukünftigen Planungen im deutschen Raum und bei der konstruktiven Durchbildung von Bauwerken die Luftkriegserfahrungen berücksichtigt werden.

gez. Adolf Hitler