Welche Bauwerke stehen durch den Verein Schutzbauten zur Verfügung?
Welche Foto- und Dreharbeiten können genehmigt werden?
Fotos und Dreharbeiten, die gegen die guten Sitten verstoßen oder die gebotene Pietät gegenüber den Opfern von Krieg und Gewalt – beispielsweise in einem von Zwangsarbeitern errichteten Bunker aus dem Zweiten Weltkrieg – verletzen, müssen wir ablehnen. Bevorzugt werden Produktionen mit zeitgeschichtlichem Bezug. Die Arbeiten dürfen den regulären Führungsbetrieb in den betroffenen Anlagen nicht stören.
Welche Kosten entstehen?
Auch aus versicherungstechnischen Gründen müssen wir Ihnen pro 10 Crewmitgliedern bei Arbeiten mindestens 1x Aufsicht des Vereins zur Seite stellen. Die entsprechenden Personalkosten sind neben der Motivmiete und Verbrauchskosten von der Produktion zu tragen.
Die Gesamtkosten für Arbeiten in den Schutzbauwerken des Vereines Schutzbauten Stuttgart, setzen sich aus Personal, Motivmiete, Fremdkosten, Verbrauchskosten zusammen.
Sonstiges
Für unser Vereinsarchiv und als Vorbedingung für jedes Shooting erwarten wir – nach Abschluss der Arbeiten, spätestens aber nach einer Veröffentlichung oder der Erstausstrahlung – eine Kopie des Beitrags auf DVD, kostenfrei an unsere Vereinsanschrift. Bitte merken Sie sich dies vor, da es nach der Postproduktion gern „vergessen“ wird.