Die Wasserversorgung erfolgt im Schutzraum so lange es keine Unterbrechung oder Verunreinigung der öffentlichen Wasserversorgung gibt über Stadtwasser. Sobald eine Verunreinigung auftritt wird die öffentliche Wasserversorgung mittels eines Absperrventils gesperrt. Solange das Wasser aus dem öffentlichen Netz bezogen wird ist keine Trinwasserbehandlung erforderlich.
Trinkwasserbevorratung
Ab dem Zeitpunkt, an dem keine Wasser mehr aus dem öffentlichen Netz bezogen werden kann gelten folgende Regeln:
-
Die Versorgung erfolgt über Trinkwaser-Vorratsbehälter
-
Je Person und Tag stehen 2,5 Liter Trinkwasser zur Verfügung
-
Es besteht für die Schutzsuchenden keine Waschmöglichkeit mehr
Die Trinkwasserrationierung ist strikt einzuhalten, da ansonsten die maximale Belegungszeit von 14 Tagen nicht gewährleistet ist. Bei der Versorgung über die Trinkwasserbehälter wird zur Vorsorge von Krankheiten eine Trinkwasserentkeimung vorgenommen.

|
Toiletten und Urinale
Zur Wasserversorgung gehört auch die Ausstattung mit Toiletten und Urinalen. In den folgenden Tabellen sind die jeweiligen Bemessungsgrößen dargestellt:
Anzahl der Trockenaborte / Toiletten in einem Schutzraum
Personen
|
51 bis 299 Plätze
|
300 Plätze |
600 Plätze |
1000 Plätze |
2000 Plätze |
3000 Plätze |
4000 Plätze |
Anzahl
|
2 bis 6
|
6
|
12
|
20
|
40
|
60
|
80
|
Anzahl der Urinale in einem Schutzraum
Personen
|
51 bis 299 Plätze
|
300 Plätze
|
600 Plätze
|
1000 Plätze
|
2000 Plätze
|
3000 Plätze
|
4000 Plätze
|
Anzahl |
1 bis 2
|
2
|
3
|
5
|
10
|
15
|
20
|
Daraus ergeben sich rund je 50 Schutzplätze eine Toiletten und je 150 bis 200 Schutzplätze ein Urinal.