Mit dem Bau von behelfsmäßigen Luftschutzmöglichkeiten wurde bereits vor Kriegsbeginn überall im Reichsgebiet begonnen. Die Reichsgaue hatten dabei unterschiedliche Vorschriften über die Ausführung solcher Schutzmöglichkeiten. Erst mit der Verordnung über die Richtlinien für den Bau von Luftschutzdeckungsgräben vom 27.April 1943 wurde eine einheitliche Regelung im ganzen Reichsgebiet geschaffen. Von den Verfassern dieser Richtlinien wurde dabei nicht beachtet, dass die Wirkung der Bomben sich im Laufe des Krieges erheblich gesteigert hat. Eine 500 kg Sprengbombe verursachte einen Krater von 12 Metern Durchmesser und konnte eine Tiefe von 4 Metern erreichen und eine Ziegelwand in 10 Metern Entfernung zertrümmern. Dafür reichte schon der Luftdruck aus. Eine der häufigsten abgeworfenen Brandbomben mit ihrem Gewicht von 2,8 kg konnte Ziegeldächer und Zwischendecken mühelos durchschlagen. Die Bemühungen solche „behelfsmäßige Schutzräume“ zu erstellen kann daher nur als propagandistische Maßnahme angesehen werden. Auch konnten die Bauvorschriften nur selten eingehalten werden, da das entsprechende Material nicht zur Verfügung stand. Kanthölzer, Rundhölzer, Bretter oder Bohlen mussten oft illegal besorgt werden. Weder vorgeschriebene Breiten noch Höhen bzw. Überdeckungen der Gräben konnten daher eingehalten werden.
Eine weitere Variante der „behelfsmäßigen Überdeckung“ waren die sogenannten Erdhütten. Diese Erdhütten sind vor allem in der ländlichen Gegend, aber auch in den Parks der Innenstädte entstanden. Diese Erdhütten waren für ca. 30 Personen gedacht, und ihre Ausstattung auf ein Minimum reduziert. Es gab keine Toiletten, keinen Strom (nur Taschenlampe), keine Lüftung und als Zugang eine Falltür. Der Raum hatte eine Größe von ca. 2,50 x 2,50. Die Holzbohlen verband man mit Bauklammern, falls welche vorhanden waren.
Bei Luftangriffen auf Stuttgart sind zahlreiche Insassen solcher Gräben mit geplatzten Lungen oder gar durch die eindringenden Brandgase zu Tode gekommen. Die Bevölkerung nutzte diese „Massengräber“ nur im äußersten Notfall. Für viele Kriegsgefangenen und Fremdarbeiter waren die Splittergräben die einzige Schutzmöglichkeit, da sie häufig nicht in Bunkeranlagen durften.
Ob Schutzgraben Erdbunker, Deckungsgraben Deckungslöcher und dergleichen. Waren diese Schutzmaßnahmen nur für einen provisorischen Schutz geeignet. In Stuttgart setzte man deshalb ab Mitte 1943 auf den Bau von Pionierstollen.Nach dem Krieg wurden diese Gräben dazu verwendet, den Trümmerschutt mit aufzunehmen.